1. Personelle Anforderung.

Die Plattform ÖFFFENTLICHE BKANNTMACHUNG VERSTEIGERUNGEN  (im Nachfolgenden ÖBV benannt) ist ausschließlich für die Bekanntmachung von Versteigerungen aufgrund vertraglicher und gesetzlicher Pfandrechte, gesetzlicher Vorschriften, Insolvenzversteigerungen und freiwilligen Versteigerungen durch öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer*innen vorgesehen.

Die/der Versteigererin  muss gemäß GEWO öffentlich bestellt und vereidigt sein und ihrerer/seiner Tätigkeit im Hauptberuf nachgehen. Die/der Versteigerer* in verpflichtet sich mit Registrierung auf Anfrage gegenüber ÖBV, urkundlich zu belegen, dass sie/er im Besitz der Versteigerererlaubnis sowie der öffentlichen Bestellung sind. Gerichtsvollzieher* innen, nebenberuflich als Versteigerer *in tätige Gerichtsvollzieher*innen, sonstige Beamten*innen oder Notar*innen können nicht zur Freischaltung von Anzeigen registriert werden.

Für die vollständige Nutzung der ÖBV Intenetplattform, insbesondere für das Einstellen von Anzeigen, das Anzeigen bestimmter Kontaktdaten und den Austausch elektronischer Nachrichten mit anderen, ist eine Registrierung der Versteigerer*innen beim BvV. eV. über die ÖBV Website erforderlich.

2. Die/der Versteigerer*in verpflichtet sich, die bei der Registrierung von BvV. e.V erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und auf Anforderung die Erteilung der Versteigerungserlaubnis sowie der öffentlichen Bestellung urkundlich zu belegen. Sie verpflichten sich die ÖBV über den Widerruf oder Zurückgabe der Versteigererlaubnis oder der öffentlich Bestellung unverzüglich zu informieren. Bei einer Änderung der Daten nach erfolgter Registrierung verpflichtet sich die/ der Versteigerer*in die Daten unverzüglich im passwortgeschützten Bereich  der ÖBV Plattform selbst zu aktualisieren.

3. Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt die/der Versteigerer*in ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit BvV. e.V. ab. Akzeptiert BvV. e.V. die Registrierung, erhält die/der Versteiger*in eine Bestätigungs-E-Mail mit einem personalisierten Link. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail kommt zwischen BvV. e.V. und dem die/der Versteiger*in ein Vertrag über die Nutzung der ÖBV Plattform (im Folgenden „Nutzungsvertrag“) zustande. Um die Registrierung abzuschließen, muss der die/der Versteigerer*in den mit der Bestätigungs-E-Mail mitgeteilten Link aufrufen und so seine E-Mail-Adresse verifizieren. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.

4. Mit erfolgreicher Registrierung wird für den die/der Versteigerer*in ein ein Konto angelegt, auf das sie/er mit Hilfe seiner E-Mail-Adresse und seines bei der Registrierung gewählten Passwortes zugreifen kann. Das Passwort kann vom/n die/der Versteigerer*in jederzeit über den passwortgeschützten Bereich geändert werden. Es ist von/m die/der Versteigerer*in geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Stellt der die/der Versteigererer*in fest oder hegt sie/er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten unbefugt genutzt werden, hat er dies BvV. e.V. unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort unverzüglich zu ändern.

5. Die ÖBV-konten sind nicht übertragbar.

6. Es dürfen vom/von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern*innen Anzeigen geschaltet werden, zu deren Durchführung die/der Versteigerer*in berechtigt ist. Ist der/die Versteigerer*in nur für bestimmte Arten von Versteigerungen (z.B. für Kunst oder Briefmarken) öffentlich bestellt, dann darf er/sie nur in dem so sachlich beschränkten Umfang tätig werden.

7. Es dürfen von/vom Versteigerer* in nur solche Anzeigen eigestellt werde welche Versteigerungen anzeigen deren Durchführung sie persönlich leiten.

Die Freischaltung der Registrierung zur Platzierung von Anzeigen erfolgt durch den BvV. e.V. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Freischaltung. Der BvV. e.V. behält sich das Recht vor, Anträge auf Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bereits erfolgte Registrierungen zu kündigen.

Der BvV. e.V. hat die Aufgabe die Seriosität und Reputation des Berufsstandes der öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer in der öffentlichen Wahrnehmung zu fördern. Die genaue Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Durchführung von öffentlichen Versteigerungen ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Das betrifft insbesondere auch die öffentliche Bekanntmachung. Der/die Versteigerer*in verpflichtet sich, bei der Nutzung der Plattform die AGBs sowie geltendes Recht, insbesondere Gewerbe-, Straf-, Wettbewerbs-, Marken -, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und Jugendschutzrecht zu beachten und keine Rechte Dritter zu verletzen.

2. Verbotene Artikel

Es ist das erklärte Ziel von BvV. e.V. in Deutschland zu verhindern, dass Artikel, die den Nationalsozialismus und sonstige Diktaturen verherrlichen oder verharmlosen, Eingang in die Alltagskultur finden, indem sie kommerziell verbreitet bzw. verwertet werden.

Auf der ÖBV Plattform ist es nicht gestattet, außer zu anerkannt Wissenschaftlichen- oder Schulungszwecken, Artikel anzubieten, die den Nationalsozialismus oder extremistisches und/oder verfassungsfeindliches Gedankengut verherrlichen oder verharmlosen. Auf Abbildungen sind entsprechende Symbole unkenntlich zu machen.

Generell ist es nicht gestattet nachfolgend aufgeführten Gegenstände, Rechte oder Lebewesen zur Versteigerung anzubieten.

a) von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizierte oder beschlagnahmte Artikel

b) Artikel mit pornografischen Inhalten (Ausnahme sind Werke anerkannten Künstlern der bildenden Kunst oder Literatur)

c) Gegenstände deren Verkauf oder Besitz gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstößt

d) Waffen von Versteigerern*innen die nicht über die entsprechnende Erlaubnis verfügen diese anzubieten.

d) Lebende oder tote Wildtiere, hierbei insbesondere solche die unter die Bestimmungen des Artenschutz fallen.

e) Haustiere (mit Ausnahme von und durch in der Landwirtschaft oder in der Zucht üblicherweise gehaltenen Nutztieren).
 
f) Heimtiere
 
f) Produkte aus Tieren und Pflanzen diesen die unter den Arten- oder Naturschutz, fallen.

g) Repliken, Plagiate oder Fälschungen

g) Artikel die gemäß § 86 StGB – für das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen verwendet werden.

h) Güter die einem Handelsembargo unterliegen

i) Teile des menschlichen Körpers

j) Urheberrechtlich geschützte Sachen oder Rechte, welche nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.

k) Gegenstände aus Kunst- und Kulturdiebstahl oder Kunstraub stammen, insbesondere solche die im Lost Art Register aufgeführt sind.
 
l) Kunst- und Kulturgegenstände die widerrechtliche aus einem anderen Land verbracht wurden oder verbracht werden sollen

3. Inhaltliche Mindestanforderungen an die Inhalte der Anzeigen

 
a) es dürfen solche Anzeigen eingestellt die dazu bestimmt sind die Durchführung von Versteigerungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Pfandrechte, gesetzlicher Bestimmungen oder Insolvenzen und freiwilligen Versteigerungen öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer*innen bekannt zu machen.

b) dass die Versteigerung im fremden Namen und für fremde Rechnung erfolgt

c) Zeit und Ort der Versteigerung
 
d) Zeit und Ort der Besichtigung
 
e) bei Anzeigen die auf öffentliche Versteigerungen hinweisen,  aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung Bestimmung durchgeführt die öffentliche Versteigerung wird (z.B. § 562 BGB Vermieterpfandrecht, Insolvenz etc.)

f) allgemeine Beschreibung der zur Versteigerung anstehenden Gegenstände oder Rechte
 
g) Leiter*in  der Versteigerung

h) allevom Gesetz vorgegebenen rechtlichen Angaben zur Veröffentlichung einer gewerblichen Anzeige wie Firmenbezeichnung, Ort, Name, Gewerbeerlaubnis, Kontaktdaten
 
i) es dürfen nur solche Abbildungen verwendet werden, an denen der Anzeigende uneingeschränkt Inhaber der Urheberechte ist, bzw. diese Abbildung (z.B. bei Werken der bildenden Kunst) bei der Bekanntmachung der Versteigerung verwenden darf. Mit Schaltung der Anzeige bestätigt der Anzeigende seine Berechtigung und stellt ÖBV von allen Ansprüchen von Seiten Dritter frei.    

j) nicht aufgeführt werden dürfen bei Anzeigen von öffentlichen Versteigerung und Insolvenzen Angaben die Rückschlüsse auf die Person des Schuldners ermöglichen.

4. Anforderungen an die Abbildungen

a) Die Abbildungen müssen im jpg Format sein.

b) Auf den Abbildungen darf nichts erkennbar sein, dass bei der Durchführung von öffentlichen Versteigerungen Rückschlüsse auf die Person des Schuldners*in  ermöglicht oder die Persönlichkeitsrechte des/der  Schuldners* in oder Dritter verletzen könnte.

5. Besondere Anforderungen an die Texte

a) es dürfen im Text keine Verlinkungen oder E-Mail Adressen aufgeführt werden.
 
b) der Inhalt ist ohne Anpreisungen, werblich neutral zu formulieren.


6. Anerkenntnis

a) Bei Verstößen gegen die Teilnahme- und Nutzungsbedingungen werden die Anzeigen gelöscht.

b) Der Benutzer*in kann von der weiteren Teilnahme zeitweise oder für immer gesperrt werden.

c) Die Rechnungsbeträge von bereits bezahlten Anzeigen werden nicht erstattet. 

d) Die Benutzer*in stimmen bei Verstößen gegen die Teilnahme- und Nutzungsbedingungen einer sofort fälligenKoventionalstrafe in Höhe von 100,-- Euro zzgl. MwSt. je Verstoß zu.